Die Schließung der Schießstätte

Mit der Wiederherstellung der politischen Ordnung konnte der Schießbetrieb wieder aufgenommen werden. Ein Vorfall, der dem des Jahres 1797 ähnlich war, erregte die Gemüter der Bürger und führte zur endgültigen Schließung des Schießplatzes. Eine Kugel hatte neben einem Finanzbeamten in die Erde geschlagen, und die folgenden Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass es nicht mehr verantwortbar sei, auf diesem Gelände eine Schießstätte zu betreiben.

Mit Dekret vom 19. 8. 1853 wurde die Schießstätte offiziell stillgelegt.

Bis zur Errichtung eines neuen Schießstandes im Alauntal, der aber Zeit seines Bestehens nur als Notbehelf betrachtet werden konnte, hatten die Kremser Schützen Gelegenheit, auf den Anlagen der Langenloiser Schützen zu schießen.

Im Sommer des Jahres 1855 forderte die k.k. Behörde die Schützengesellschaft auf, eine Gründungsurkunde vorzulegen. Da dies nicht möglich war, wurde die Schützengesellschaft aufgelöst und ihre Neukonstituierung von der Bewilligung durch die Statthalterei abhängig gemacht.

Die Stadtverwaltung bewilligte die Gründung des Vereins mit der Bezeichnung "Bürgerlicher Schützenverein".

Als in den folgenden Jahren das Interesse am Schießsport stark anstieg, suchte man nach einem geeigneten Grundstück für die Errichtung einer neuen Schießstätte. Die Stadtverwaltung überließ dem Schützenverein als Bauplatz den ehemaligen Graben nächst dem Pulverturm.

Der Vertrag, der Besitzverhältnisse regelte, bestimmte, dass die Bürgerschaft der Stadt Krems der Bürgerlichen Schützengesellschaft die Schießstätte zu Schieß- und Festzwecken und zur ausschließlichen Nutznießung unentgeltlich überlässt.

Als die Schießstätte am 16. Mai 1864 feierlich eröffnet wurde, bedeutete dies auch einen Wendepunkt in der Geschichte des Schützenvereins.