Der Beginn

Die Geschichte unseres Schützenvereins ist über lange Wegstrecken mit der Geschichte unserer Stadt (Anm.: der Stadt Krems) verknüpft. Das Territorium, das heute ungefähr dem Land Niederösterreich entspricht, war aufgrund seiner exponierten Lage innerhalb des Reiches ständig von Einfällen feindlicher Nachbarn bedroht. Und hier war es vor allem wieder die Stadt Krems, auf die sich wegen der strategisch günstigen Lage am Strom das Hauptaugenmerk der Aggressoren richtete.

Die Notwendigkeit einer Ständigen Abwehrbereitschaft fast das ganze Mittelalter hindurch hat die Entstehung des Schützenwesens in unserer Stadt natürlich sehr begünstigt. Unter Kaiser Friedrich III. (1440-1493) bildete sich eine Schützengilde, die in dem noch aufliegendem "Rathsprotokoll 1507" erwähnt wird. Die Gilde umfasste Schützen der Schwesternstädte Krems und Stein.

Die erste Schießstätte dürfte wohl eine sogenannte Vogelwiese gewesen sein, deren Lage nicht mehr exakt bestimmbar ist. Die Bezeichnung "Vogelwiese" ist noch ein Relikt aus der Zeit, in der die Armbrust die bedeutendste Fernwaffe war. Die Ratsprotokolle vom 6. Juni 1561 gelegen die Bitte der Schützen um eine Verlegung der Schießstätte. Der Rat entschied sich für einen Platz vor dem Steiner Tor, nahe nahe des Verbindungsweges zwischen Krems und Stein. Als im Jahre 1614 die Kapuziner in unmittelbarer Nähe der Schießstätte ein Kloster einrichteten, begann eine über mehrere Jahre dauernde Auseinandersetzung mit den Gemeindevertretern. Erst als sich die Kapuziner mit ihren Klagen an den Kaiser wandten, wurde eine Verlegung beschlossen.

Unverständlich erscheint, warum der neue Schießplatz wieder in unmittelbarer Nähe des Klosters entstand. Die südliche Abgrenzung dürfte ungefähr dem heutigen Verlauf der Ringstraße entsprechen. Die Gründe sind heute nicht mehr einsichtig rekonstruierbar, doch einigte man sich darauf:

 

"...daß unter wehrenden Gottesdienst bey den P. P. Capucinern nicht auf Scheiben geschossen werden solle" (Muzik, S. 72)

 

Die große Bedeutung, die die Schützen für die Verteidigung der Stadt hatten, lässt sich aus den Ratsprotokollen, besonders die des 16. und 17. Jahrhunderts, deutlich erkennen. Immer wieder werden die Schützenmeister aufgefordert, darauf zu achten, dass die Bürger ihrer Pflicht nachkämen. Manchmal musste die Stadtverwaltung auch Zwangsmaßnahmen anwenden. Betroffen davon waren die Jungbürger und männlichen Personen, die die Absicht hatten, sich im Stadtgebiet niederzulassen. So heißt es in einem Ratsbeschluss aus dem Jahre 1615:

 

"Beeden Rathiennern ist hiermit auferlegt, daß sie den Jungen burgern alles Ernstes Einsagen, daß Sie sich khonfftig an den Feyr oder sonnst gewehnnlichen Schießtägen auf die orndlich Schießstatt verfüegen und sich daselbst Zum Schüessen exerciern thuen." (Muzik, S. 15)

 

Eine Körperschaft wie eine Schützengilde kann natürlich nicht ohne Regeln bestehen. Die ältesten Richtlinien und Satzungen sind in einem Beiblatt des Ladschreibens von 1561 nachweisbar, mit dem die Kremser zu einem großen Freischießen einluden.

Die älteste zur Gänze erhaltene Schützenordnung stammt aus dem Jahre 1574. Die Satzung besteht aus 37 Punkten und regelte den gesamten Schießbetrieb. Selbst die Anschlagsart war bis ins Detail vorgeschrieben:

 

"...Unnd mit freyem Armb schiessen, Also das Er den Ellpogen Auf die Hifft noch khain seitten nicht Aufsetzte, soll auch der Pichsenschaft die Achsel, (...) weder Ahn Khlaider, Mandl noch Rockhn nit Berüeren."

(Muzik, S. 24)